Zum Inhalt von Anfragen
Wer definiert, was Gewalt ist?
Wer definiert, was eine gewaltfreie Aktion ist?
Sind die verwendeten Begriffe eindeutig?
Ist das Menschenbild realistisch?
Begriffe kurz erläutert
Wirkt sich die kulturelle Legitimation von Gewalt als Hemmnis aus?
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Wer definiert, was Gewalt ist?
Gewaltfreie Akteure haben häufig ein anderes Verständnis von
Gewalt als Gerichte oder Regierungen. So ist z.B. im hier vertretenen Verständnis
von Gewaltfreiheit eine Sitzblockade zwar ein Akt des zivilen Ungehorsams,
jedoch keine Gewaltausübung. Deutsche Gerichte haben aber bis 1995 entschieden,
daß Sitzblockaden Nötigung und damit Gewaltausübung darstellen
würden. Das Bundesverfassungsgericht korrigierte diese Urteile in seinem
Beschluß vom 10. Januar 1995 (Az.: 1 BvR 718/89). Die Richter führten
zur Begründung an, daß es eine unzulässige Ausweitung des
Gewalt-Begriffs darstellen würde, wenn dafür bereits "die körperliche
Anwesenheit an einer Stelle" genüge, "die ein anderer einnehmen
oder passieren möchte". Sie betonten jedoch gleichzeitig, daß
Teilnehmer von Sitzblockaden auch weiterhin wegen eines Verstoßes gegen
das Versammlungsgesetz mit Bußgeldern belegt werden könnten. Das
seien aber Ordnungswidrigkeiten.
In der Friedensforschung hat sich ein dreidimensionaler Gewaltbegriff durchgesetzt, der neben personaler Gewalt auch strukturelle und kulturelle Gewalt umfaßt. In Politik und Gesellschaft wird jedoch Gewalt immer noch weitgehend mit körperlicher Gewalt gleichgesetzt.
Wer definiert, was eine gewaltfreie Aktion ist?
Was als gewaltfreie Aktion zu verstehen ist, können nicht Gerichte
oder Politiker entscheiden. Definitionsfragen sind immer auch Machtfragen.
Deshalb muß neben der eigentlichen Aktion eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit
über den Charakter von Gewaltfreiheit stattfinden.
"Ob eine Aktion als gewaltfrei zu gelten hat, entscheiden für die
Gewaltfreien grundsätzlich nicht die Gesetzgeber und Gerichte. Allein
maßgebend für den gewaltfreien Charakter einer Aktion ist, daß
sie erstens den Gegner nicht verletzt, daß sie zweitens sich durch die
konkrete Utopie einer repressionsfreien sozialen Demokratie
legitimiert und daß sie drittens allen Teilnehmern die Chance gleicher
Beteiligung an Entscheidungsprozessen bietet."
Theodor Ebert: Gewaltfreier Aufstand. Frankfurt 1970, S. 34.
Sind die verwendeten Begriffe eindeutig?
Begriffe wie "Gewaltlosigkeit", "Gewaltfreie Aktion",
"Gewaltfreier Widerstand", "Gewaltfreier Aufstand" oder
"Soziale Verteidigung" werden oft nicht eindeutig voneinander abgegrenzt,
sondern synonym verwendet, was immer wieder zu Mißverständnissen
führt.
"Zu dem sprachlichen Durcheinander kommt es in der Friedensbewegung
vor allem dadurch, daß die umfassenderen Begriffe 'gewaltfreie Aktion'
und 'gewaltfreier Widerstand' mit dem spezielleren Konzept der Sozialen Verteidigung
identifiziert werden. Ich habe immer wieder gehört, daß Sitzproteste
vor Raketenbasen auch Soziale Verteidigung seien. Selbstverständlich
kann es im Rahmen des Konzeptes der Sozialen Verteidigung auch zu Sitzprotesten,
Menschenketten und Fastenaktionen kommen, aber ob ein Fall der Sozialen Verteidigung
vorliegt, richtet sich nicht allein nach den angewandten Methoden, sondern
in erster
Linie nach der Konfliktkonstellation."
Theodor Ebert: Der Bund für Soziale Verteidigung und di Senghaas-Ebert-Kontroverse.
In: Gewaltfreie Aktion, Heft 87/88, 1. + 2. Quartal 1991, S. 45.
Ist das Menschenbild realistisch?
Gewaltfreiheit sieht im Gegner den Menschen, der aus strukturellen Zwängen
handelt und versucht deshalb, den menschlichen, personalen Kern im Gegenüber
anzusprechen. Entspricht es den verhaltensbiologischen und den historischen
Erfahrungen, anzunehmen, daß selbst bei Soldaten Tötungshemmungen
aktiviert werden, wenn sie unbewaffneten Zivilisten gegenüberstehen?
Ist es realistisch davon auszugehen, daß Menschen im Prinzip "gut" sind?
Dieter Senghaas kommt zu der Einschätzung: "Die Vorstellung, gute
Menschen seien von vornherein problemlose gesellschaftliche 'Selbstläufer',
wird durch keinerlei Erfahrung gerechtfertigt. (...) Idealisierungen mögen
einem psychischen Bedürfnis entsprechen, aber sie taugen nicht für
ein politisches Konzept: Die meisten Menschen
sind weder gut noch böse."
Dieter Senghaas: Auch für die Theorie der "Sozialen Verteidigung"
schlägt jetzt die Stunde der Wahrheit. In: Gewaltfreie Aktion, Heft 85/86,
3. + 4. Quartal 1990, S. 44.
Begriffe kurz erläutert
Gewaltlosigkeit: Bereits in den 60er Jahren wurde von Theodor Ebert die Unterscheidung
zwischen Gewaltlosigkeit als dem pragmatischen / taktischen momentanen Verzicht
auf Gewalt und Gewaltfreiheit als einer grundsätzlichen Alternative zur
Gewalt vorgenommen. Dieser Vorschlag hat sich nicht überall durchgesetzt.
Häufig werden beide Begriffe synonym verwendet.
Gewaltfreie Aktion: Die Gewaltfreie Aktion umfaßt ein breites Handlungsspektrum, das von Leserbriefen bis zu zivilem Ungehorsam reicht und bewußt auf verletzende und tötende Gewalt verzichtet.
Gewaltfreie Kampagnen: Mehrere Aktionen können aufeinander aufbauend zu einer Kampagne zusammengefaßt oder als Kampagne konzipiert werden. Kampagnen reichen über einen längeren Zeitraum und können verschiedene Eskalationsstufen umfassen.
Gewaltfreie direkte Aktion: Eine Form der direkten Gegenmachtbildung, bei der nicht über die traditionellen (vorgesehenen) Wege Mitsprache gesucht wird, sondern durch direkte Formen des Protestes und der Beeinflussung Gegenmacht ausgeübt wird.
Gewaltfreier Widerstand: In Situationen, in denen sich Teile der Bevölkerung gegen Übergriffe der Regierung mit gewaltfreien Mitteln wehren, wird auch von gewaltfreiem Widerstand gesprochen.
Gewaltfreier Aufstand: Der gewaltfreie Aufstand umfaßt alle innenpolitischen Konflikte zwischen Teilen der Bevölkerung und der Regierung oder zwischen Bevölkerungsgruppen. Dabei geht es darum, bestimmte Forderungen (z.B. Verwirklichung von Menschenrechten) durchzusetzen und / oder bestimmte Vorhaben und Maßnahmen, die als Lebensgefährdend eingestuft werden, abzuwehren.
Gewaltfreie Revolution: Sie umfaßt alle (gewaltfreien) Aktionen, die den Sturz der bestehenden Regierung und die Entmachtung der Herrschenden bezwecken.
Soziale Verteidigung: Soziale Verteidigung versteht sich als Alternative
zur militärischen Verteidigung. Sie umfaßt alle Konflikte, in denen
Regierung und Bevölkerung gemeinsam gegen innere und äußere
Angreifer kämpfen. Ziel der Sozialen Verteidigung ist es, die eigene
Verfassung und die eigenen Institutionen gegen bewaffnete Angreifer zu verteidigen.
Wirkt sich die kulturelle Legitimation von Gewalt als Hemmnis aus?
Gewalt ist in unserer Gesellschaft und darüber hinaus in unserem gesamten
Kulturkreis nicht generell tabuisiert.
Es gibt keine eindeutige kulturelle oder gesellschaftliche Verurteilung von Gewalt, sondern nur die Verurteilung von Gewalthandlungen unter bestimmten Bedingungen und Umständen.
Gegen diese gesellschaftliche Übereinkunft muß sich die Idee und die Praxis der Gewaltfreiheit bewahrheiten und durchsetzen.
Günther Gugel: Wir werden nicht weichen. Erfahrungen mit Gewaltfreiheit. Eine praxisorientierte Einführung. Tübingen 1996, S. 194-213.
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