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Buntesgesetzblatt |
G0815 |
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1999 |
Ausgegeben zu Köln am 16. Mai 1999 |
Nr. 13 |
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Sonntag |
VerkehrsbereinigungsGesetz(VerberG) |
007 |
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Bekanntmachung des VerkehrsbereinigungsGesetzes
(VerberG)
Artikel 1
Mit diesem Gesetz werden
aIle vorhergehenden Gesetze, die “Verkehr“ betreffen, hinfällig. Das ist
mehr als berechtigt, da VerberG den idealen Kompromiss zwischen Umwelt und
Schröder darstellt. Dieses Gesetz gilt, bis der ADAC oder weitere Behörden
Einspruch erheben. Außerdem muss es auch VW, Daimler und anderen Trägern
öffentlicher Belange gefallen.
§ 1
Konversion des BVWP
(1) Der Bundesverkehrswegeplan
BVWP wird durch einen Bundesverkehrswegeseitenstreifenundgräbenbegrünungsplan
(BVWSSuGBP) praktisch aufgehoben.
(2) Wenn nicht, dann auf
jeden Fall ergänzt.
(3) Zumindest aber wo nicht
verschärft da jedoch verschönt (Unsere Bundesverkehrswege sollen schöner
werden!)
§ 2
Fußgänger
(1) Als Zeichen gegen Fremdenhass
werden Zebrastreifen in rotgrün angelegt.
(2) Tempo 30 gilt auf allen
Gehwegen. Mindestens.
§ 3
Bahn
(1) Aus Sicherheitsgründen
fährt beim ICE der Lokführer hinten.
(2) Ausnahme: Der ICE fährt
rückwärts.
(3) In Bahnbistros und
-restaurants werden nur noch biovolldynamische Gerichte gereicht.
(4) Ausnahme: Eintöpfe
und Fertiggerichte.
(5) Nachtzüge werden grün
angestrichen.
(6) Ausnahme: Keine. Da
lassen wir nicht mit uns spaßen!
§ 4
Autos (Mobilität)
(1) Höchstens drei Liter
Hubraum. Über den Benzinverbrauch müssen wir noch reden.
(2) Eine Begrenzung auf
100 Stundenkilometer gilt auf allen Iandseitigen Verkehrswegen. Es sei denn,
es sind Autostraßen.
(3) Niemand darf mehr auf
Autobahnen bei mehr als Tempo 100 verunglücken.
(4) Sonst hätten die Ökos
Recht.
(5) Autotelefone dürfen
nur mit Solarstrom betrieben werden. Bei Dunkelheit, Regen und Aquaplaning
gilt dies natürlich nicht (Notwehr!).
§ 5 Flugzeuge
(1) Zur Verkleinerung der
Vergrößerung des Ozonlochs dürfen Flugzeuge auch nicht mehr die Ozonschicht
kaputt machen.
(2) Eine Kerosinsteuer
wird bei allen lnlandsflügen über acht Stunden erhoben.
(3) Warteschleifen zählen
nicht.
(4) Vielleicht wird eventuell
auf Flugtickets eine Umweltabgabe erhoben. Dies jedoch nur im Einvernehmen
mit dem Bundesaußenminister (größter Posten im Budget des Ministeriums!)
(5) An Flughäfen müssen
ausreichend Fahrradständer und beleuchtete Frauenparkplätze bereitgehalten
werden.
§ 6
Umwelt
(1) Führerscheine
dürfen nur noch auf chlorfreiem recyceltem Papier ausgestellt werden.
(2) Es sei
denn, die EU ordnet an, Führerscheine nur noch auf diesen chicen praktischen
Plastikkarten auszugeben.
§ 7 Nicht nur Gleichstellung sondern auch Förderung von
Minderheiten
(1) Beim
Ausbau von Flughäfen und Autobahnen sollen bevorzugt Homosexuelle, Behinderte
und Kinder beschäftigt werden.
(2) Keine
Ampelmännchen mehr! Sondern Weibchen!
Köln, 16.05.1999
Der Bundesminister für
Grüne Infrastruktur